Zuweilen gerät man an ein Angebot eines ausländischen Bankinstituts, das Wertpapierhandel
zu äußerst günstigen Konditionen anbietet.
Speziell aus Österreich gelangt man oft auf Angebote deutscher Institute.
Auch Vergleichsportale bedienen hauptsächlich den deutschen Markt:
Die Hemmschwelle ein ausländisches Angebot weiter zu verfolgen, liegt in der Regel bei der
nicht vorhandenen Kenntnis der Steuergesetzgebung der beiden betroffenen Länder bzw. der
Rahmenbedingungen der EU.
⏹ Steueradministration durch das Geldinstitut
Ein Finanzdienstleister, der die Abwicklung der steuerlichen Gestionierung ganz übernimmt oder
für den Kunden stark vereinfacht, hat gute Chancen ausländische Kunden zu gewinnen.
Steuereinfache Broker erledigen die Abfuhr der pauschalen Kapitalertragssteuer
(derzeit 27,50 %)
Diese Broker haben eine Niederlassung bzw. ihren Sitz in Österreich.
⏹ Stolperstein Doppelbesteuerung
In der Regel existieren Doppelbesteuerungsabkommen, sodass auch ausländische Wertpapiere
nur 1x (in Österreich) besteuert werden.
Beispiele für Ausnahmen: Schweiz (komplizierte Steuergesetzgebung für Aktienhandel), Russland...
Es kann notwendig sein, die doppelt bezahlte Steuer zurückzufordern.
⏹ Stolperstein Thesaurierung
Thesaurierende Wertpapiere, also solche bei denen der Emitent Gewinne wiederveranlagt,
sind steuerlich komplex. Das trifft meist auf Fonds zu, aber auch einzelne Aktien
(beispielsweise solche, die mit Immobilien handeln) können betroffen sein.
Unter Umständen werden Wertzuwächse einberechnet,
die zwar das Unternehmen gehabt hat, der Anleger aber nicht - das kann
(wenn man im Verkaufsjahr keine Gewinne macht) teuer werden.
Eine Erklärung dazu:
Liste der Kest-Melde-Fonds:
Fonds, die nicht in dieser Liste aufscheinen, bergen möglicherweise die größten
(unliebsamen) Überraschungen.
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