Reduzierung der Lkw-Transporte
https://dernachdenker.at/WasDieZukunftBringt/frachtverkehr.htm#top
Die Überlegungen stammen aus dem Jahr 2020
Allgemeine Fahrverbote für Diesel-Lkw
Begrenztes Fahrverbot für mit Diesel betriebene
Transit-Lkw auf besonders frequentierten Strecken.
Zeitliche Begrenzung: Stoßzeiten
(z.B. von 6:00-9:00 Uhr und von 15:00 bis 19:00 Uhr)
Ausnahmen für lokalen Lieferverkehr.
Bereitstellung von Alternativen:
Ausweichstrecke (Ortsumfahrung)
Lkw-Verladung auf Bahn
Transit per Donauschifffahrt
Anhebung Brennermaut auf das Niveau der Transitstrecken
in der Schweiz auch gegen den Widerstand Bayerns und der EU.
Bemautung von Lkw-Transitstrecken auch abseits von Autobahnen,
Begrenzung der Lkw-Fahrzeiten auf österreichischem Staatsgebiet:
Lkw muss pausieren für Be- bzw Entladung oder
eine mehrstündige Ruhezeit einhalten.
Flankierende Maßnahmen:
Frühzeitige Ankündigung der Fahrverbote
Ausreichende Information über Fahrverbote:
Informationsflyer für Lkw an den üblichen Lkw-Haltepunkten,
Detailinformation auch via Web/SMS (Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Kundmachung der Fahrverbote)
Einbeziehung der Speditionen in die Ausgestaltung der Maßnahmen
Auswirkungen:
(Teilweise) Umrüstung der Fahrzeugflotten der Frächter
auf umweltfreundliche Technologien (Wasserstoff?)
Teilweise Inanspruchnahme der Ausweichrouten
Teilweise Inanspruchnahme der Bahn / Schiff (Container)
Entlastung der Personalressourcen (europaweiter Lkw-Fahrermangel)
Allgemeine Transportverbote
Transportverbote für geringwertige Güter z.B. Müll, Holz...
bewirken Umlenkung auf Bahn/Schiff
Ganztägige Transportverbote z.B. für Lebendvieh
(nur lokale Transporte erlaubt)
Besteuerung von Ferntransporten in der EU
Forderung an die EU:
Abschaffung von Stützungen, die vermehrte Transporte begünstigen.
Schrittweiser Aufbau einer kontrollierbaren Ursprungsregelung
für landwirtschaftliche Produkte
Wirkung:
Hohe Besteuerung von Rindfleisch aus Übersee,
keine Besteuerung für Äpfel aus der Steiermark oder aus Bayern.
ALTERNATIVE
Smarter (ohne Mitwirkung der EU) als eine Besteuerung ist eine
Beschriftung der Waren (insbesondere Lebensmittel)
mit den bisher zurückgelegten Entfernungen (seit Ernte/Schlachtung..).
Zwischentransporte (z.B. zu Verpackungszwecken) sind miteinzuberechnen.
Größe der Beschriftung auf der Oberseite (größten Fläche) der Verpackung -
Beispiele:
kurze Entfernungen unter 100 km | 10 - 20%
mittlere Entfernungen unter 500 km | 25 - 30%
mittlere Entfernungen unter 1000 km | 30 - 50%
große Entfernungen über 1000 km | 70 - 80%
Entfernung nicht belegbar | 70 - 80%
Die Beschriftung ermöglicht eine sinnvolle Kaufentscheidung des Konsumenten.
Das wäre auch als eine Ergänzung zu einer allfälligen Nährwertkennzeichnung NUTRI-SCORE
denkbar
Anmerkung: Unterschiedliche Ausprägungen je nach Produktgruppe und Verpackungsart.
Überblick: Weitere Maßnahmen sind in gesonderten Papieren enthalten:
Warum Elektromobilität insbesondere bei Pkw's eine Sackgasse ist, steht in diesem Dokument:
Alternativen für herkömmliche elektrisch betriebene
Fortbewegungsmittel kann es z. B. in der Schifffahrt geben:
Für Bewohner von Agglomerationen (ohne Ladestationen):
Nutzung Elektromobilität attraktivieren:
PLANUNG | SCIFI
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