Eine einzige Chance für Elektromobilität: Car-Sharing
Warum Elektromobilität insbesondere bei Pkw's eine Sackgasse ist, steht in diesem Dokument:
Alternativen für herkömmliche elektrisch betriebene Fortbewegungsmittel kann es z. B. in der Schifffahrt geben:
Für elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt es eine kleine, nur
temporär nutzbare Chance. Langfristig ist auf eine andere umweltfreundliche
Antriebsform (Brennstoffzellen?) umzustellen.
Vorstufe: Garage mit Ladestation für Privat-Pkw
In der Vorstufe werden lediglich servicierte Ladestationen an
besonders geeigneten Plätzen für private Pkw angeboten.
In dieser Phase soll mit geringstem Mittelaufwand ein Projekt gestartet werden, das vor
allem mit PR-Effekten den weiteren Ausbau zum Car-Sharing ermöglicht.
Voraussetzungen:
Eine bestehende große Garage mit direkter Anbindung an U-Bahn oder S-Bahn
mit Möglichkeit Ladestationen einzurichten
Prüfung der technischen Realisierbarkeit
Stromanschlüsse: Verfügbarkeit, Eignung
Personalbedarf: verlässliches Team
Fahrzeuge Umparken
Standorterfassung per EDV
SMS/Mailinformation an Kunden
24 Stunden Erreichbarkeit
Das Angebot an Kunden:
normaler Innerstädtischer Parktarif, obwohl die
Garage nicht in der Innenstadt gelegen ist.
kostenlose Aufladung des Elektrofahrzeugs während der Stehzeit
kostenloses Umparken nach Beendigung des Ladevorgangs
Die Vorstufe dient dem Aufbau einer technischen und personellen
Infrastruktur in der Garage, die dann auch für Carsharing genutzt werden kann.
Auf die Vorstufe kann bei potenten und vernetzten Betreibern verzichtet werden.
Elektrobetriebene Car-Sharing-Fahrzeuge
Ziel ist es, die Gesamtzahl der Fahrzeuge im Ballungsraum zu reduzieren.
Es soll dem Kfz-Benutzer eine praktische Möglichkeit geboten werden,
mit geringem Komfortverlust auf ein privates Fahrzeug zu verzichten.
Im Gegensatz zur Vorstufe, die lediglich eine bequeme Auflademöglichkeit
für private Fahrzeuge bietet, wird der Gesamtbestand an Fahrzeugen reduziert.
Weniger Fahrzeuge bedeutet Schonung der Ressourcen
(Einsparung Energie und Materialien für Produktion, Müllvermeidung).
Auch der Einsatz von Arbeitskräften wird reduziert, was für eine allgemeine
Arbeitszeitreduktion genutzt werden kann.
(30-Stunden-Woche, 4 Tage-Woche etc.)
Abomodell - Vorteile für den Kunden
Das Geschäftsmodell unterscheidet sich von den derzeitigen
Car-Sharingmodellen dadurch, dass
dem Kunden die Kosten als Abonnements verrechnet werden, sodass
die Einzelfahrt keine Kostenüberlegungen verursacht.
Weiters:
Das Fahrzeug steht stets zur Verfügung (Internet/App-Voranmeldung).
Das Fahrzeug wird stets richtig bereift (allenfalls auch mit Schneeketten) sowie mit allen
gesetzlich vorgeschriebenen Accessoirs bereit gestellt.
Alle aktuellen Assistenzsysteme sind standardmäßig eingebaut.
Das Fahrzeug kann an einem Verkehrsknotenpunkt (24 Stunden Bereitschaft)
voll aufgeladen abgeholt und abgegeben werden.
Abhängig vom Anbieter: Fahrzeugrückgabe in einer anderen Filiale
Zukunftsvarianten
Mehr Flexibilität kann in Zukunft geboten werden:
Zustellung des fahrzeugs durch einen Chauffeur
(Rückfahrt des Chauffeurs mit E-Scooter)
Die Rechtslage muss den Betrieb von autonom fahrenden Kfz (Level 5) ermöglichen.
Somit ist die autonome Kfz-Anlieferung erst in fernerer Zukunft zu erwarten.
Erläuterung Level:
Die 5 Stufen des autonomen Fahrens laut SAE:
Stufe 0: Keine Automation
Stufe 1: Assistiertes Fahren
Stufe 2: Teilautomatisiertes Fahren
Stufe 3: Hochautomatisiertes Fahren
Stufe 4: Vollautomatisiertes Fahren
Stufe 5: Fahrerloses Fahren
Da in den nächsten Jahren nicht mit dem Einsatz autonom fahrender Kfz zu rechnen ist, wird
das gängige Modell die Abholung / Rückgabe an einem Verkehrsknotenpunkt sein,
allenfalls auch Anlieferung des Kfz mittels Chauffeur, wobei die
Rückfahrt des Fahrers mit E-Scooter erfolgt.
Vorteil: Versicherung, Steuern
Alle Steuern, und Versicherungen sind inkludiert.
Parkgebühren am Auslieferungsstandort und
Autobahngebühren im Inland sind inkludiert.
(Rahmenbedingungen - lokal verschiedene Ausnahmen - vertraglich festgelegt)
Vorteil: Kleine Schäden ohne Versicherung
Versicherungsmeldung ist nur bei größeren Schäden oder
bei Beteiligung eines Dritten erforderlich.
Unbedeutende Blechschäden ohne Fremdbeteiligung werden nicht dokumentiert -
dadurch entfällt Administrationsaufwand und Fahrzeugstillstand.
Vorteil: keine Werkstattbesuche Service, jährliche Überprüfung, Reifen umstecken erledigt der Anbieter.
Reparaturen sind inkludiert.
Vorteil: Urlaubsfahrten
Bei manchen Anbietern kann für Urlaubsfahrten ein Benziner angefordert werden.
Treibstoff muss allerdings bezahlt werden (Tankregelung voll/voll).
Bei einigen Anbietern sind Auslandsfahrten möglich
(vertraglich genau festgeschrieben).
Variante: Manche Anbieter bieten ein Akkuwechselservice
(unterschiedliche Servicezeiten) an
bestimmten Standorten an - teilweise auch im Ausland.
Bei manchen Anbietern ist diese Leistung inkludiert, manche
heben dafür ein Servicepauschale ein.
Vorteil: Verträge mit internationalen Leihwagenfirmen:
Der Kunde kann große Distanzen mit dem Flugzeug zurücklegen und hat vor Ort
ein Fahrzeug (anfänglich nur teilweise elektrisch betrieben).
Mietwagen für eine Urlaubsreise an einem Standort des Betreibers
teilweise sogar gratis.
Die Car-Sharingrate ist so kalkuliert, dass sie sich kaum
von einer üblichen Leasingrate unterscheidet.
Ein Vorteil für den Kunden!
Der Anbieter hat den Vorteil, Fahrzeuge mehrfach einsetzen zu können.
Fahrzeuge die am Wochenende für Ausflüge genutzt werden,
kommen an Wochentagen als ganz normale Taxis zum Einsatz.
Es ist zu erwarten, dass Anbieter - ausgelöst durch den Wettbewerb -
zusätzliche Dienste anbieten.
Einige Ideen dazu:
Taxidienst: Anzahl der inkludierten
Taxifahrten wird zu Vertragsbeginn festgelegt.
Luxus-Taxidienst: Aufzahlung für
ein edles Fahrzeug/auch Stretchlimousine,
Fahrzeugreinigung ist inkludiert.
Urlaubspauschale: Standard ist ein Urlaubsauto für 3 Wochen pro Jahr
(Fahrzeugreinigung ist bei zeitgerechter Anmeldung inkludiert).
Aufstockung für mehr Urlaubswochen erfolgt durch Aufzahlung.
Das Kraftfahrzeug kann alternativ auch als Benziner/Diesel/Erdgas/Wasserstoff
angefordert werden.
Auftankung ist vom Kunden zu bezahlen (Voll bei Übernahme und bei Rückgabe).
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können bei allen in einer Liste aufgezählten
Ladestationen kostenlos aufgeladen werden.
Ausflugspauschale: Etwa 50 Ausflüge (1-2 Tage)
sind inkludiert, weitere Ausflüge
sind gegen Aufzahlung möglich.
jawtrip:
Ab Einführung der autonom fahrenden Kfz
sind auch Ausflüge mit mehreren unterschiedlichen
Zielpunkten möglich. (Z.B. Wanderung/Radtour von A nach B,
wobei das Fahrzeug autonom zum Endpunkt der Tour fährt.)
kleines Tagespauschale: etwa 50 Anforderungen
für 1-10 Stunden sind inkludiert.
Aufstockung um jeweils 50 Anforderungen möglich.
Zweitwagenpauschale: Es wird ein zusätzlicher Kleinwagen
für Besorgungen beigestellt.
Der Preis wird individuell festgelegt, kann analog kleines
Tagespauschale gegen 0 divergieren.
Pendlerpauschale: wird individuell festgelegt.
Fernreisepauschale: Für eine Fernreise
pro Jahr wird an festgelegten Stationen
(betriebseigene Leihwagenstandorte) ein Leihwagen gratis beigestellt,
für andere Destinationen können Fahrzeuge eines Vertragspartners zu
Sonderkonditionen gemietet werden.
Sportpakete: Es kann sowohl ein Sportpakete „Fahrräder“
als auch ein
Sportpaket „Wintersport“ zugebucht werden.
Die Lagerung der Fahrräder / der Wintersportausrüstung
des Kunden erfolgt in der betriebseigenen Garage und ist im
Pauschale enthalten. Das Fahrzeug wird bei entsprechender
Anforderung mit
Schiträgern / Radträgern und montierten
Sportgeräten ausgeliefert.
Für die Wartung der Sportausrüstung stehen entsprechende
Fachbetriebe zur Verfügung.
Die Verrechnung erfolgt direkt mit dem Vertragspartner.
░ Das Abomodell aus Anbietersicht
Der Aufbau des Unternehmens erfordert entsprechende Kapitalreserven
und die Möglichkeit international tätig zu werden.
Das Car-Sharing Unternehmen besitzt E-Cars verschiedener Größe und Leistung.
Das Car-Sharing Unternehmen unterhält Garagen mit Ladestationen.
ZUKUNFT: Autonom fahrende Elektrofahrzeuge bewegen sich selbständig zum Kunden.
ZUKUNFT: Der Kunde kann sich entscheiden, selbst zu fahren oder nur das Ziel einzutippen.
Damit werden auch Personen ohne Führerschein angesprochen.
Es werden verschiedene Finanzierungsmodelle angeboten, um eine möglichst
große Anzahl von Kunden zu gewinnen:
Zeitabrechnung (Minuten)
Stundenpauschalen 2h, 4h, 6h
Tagespauschale
Tagespauschale mit Fahrzeugwechsel
Urlaubspauschale
Sharingpauschale
Sharingpauschale mit Fahrzeugwechsel
Zur beliebtesten Variante wird sich das „Sharingpauschale mit
Fahrzeugwechsel“ entwickeln.
Dieses kann in mehreren Varianten angeboten werden - Beispiele dazu:
Pendlerpauschale (5x wöchentlich - kurze Distanzen für Strecke zum Bahnhof)
Ausflugspauschale (50x/100x pro Jahr) ohne km-Begrenzung
„MIT ALLES“ (ständige Verfügbarkeit ohne km-Begrenzung)
Ein wichtiger Punkt sind vertragliche Regelungen für den Fall,
dass ein Fahrzeug aus Energiemangel stecken bleibt.
Die Regelungen, wer allenfalls die Abholung finanzieren muss, ist wesentlich.
Kooperationen mit Autofahrerklubs und lokalen
Tankstellen/Werkstätten wären eine Lösung.
Idealerweise besitzt der Anbieter sowohl eine Taxi-, als auch eine
Leihwagenkonzession und hat enge
vertragliche Bindungen mit einem Autoproduzenten.
Dadurch ergibt sich die Möglichkeit den Fuhrpark schnell mit
„Tageszulassungen“ aufzufüllen.
Ergänzend wäre auch eine Reisebürokonzession
von Vorteil, um Hotelaufenthalte und Flüge anbieten zu können.
░ Die Kunden
Anhand typischer Beispielfälle werden nachstehend verschiedene Kundentypen
von
☺car
beschrieben:
⁘ Kunde A
„Ich wohne sehr zentral und fahre öffentlich in die Arbeit, brauche ein Auto nur
am Wochenende für Ausflüge. Da ich keinen Zugang zu einer Garage mit Ladestation habe,
nehme ich mir den Wagen von
☺car
nur stundenweise oder am Wochenende
für einen Ausflug.
Der Wagen kommt immer autonom und ist voll aufgeladen. Sehr vorteilhaft ist es
auch, dass ich, wenn es an den Stadteinfahrten staut, das Auto auch am Bahnhof
abstellen und mit der Bahn nach Hause fahren kann.
“
⁘ Kunde B
„Ich fahre beruflich und privat sehr viel.
Am Firmenparkplatz habe ich die Möglichkeit ein E-Auto zu laden. Ich habe mir
sogar einen elektrisch betriebenen Wagen geleast, aber nach ein paar
Monaten wieder zurückgegeben. Die Reichweite hat mich nicht überzeugt und die
Dichte der Ladestationen ist immer noch viel zu gering. An Urlaube im Ausland
ist überhaupt nicht zu denken.
Auch habe ich gehofft, dass bald alle Landgasthöfe und Seilbahn-Talstationen
Ladestationen errichten werden, aber das ist bisher nur teilweise der Fall.
Ich bin daher sehr froh über die Gründung von
☺car
.
In der Stadt ordere ich einen Kleinwagen, für Familienausflüge und für Urlaube eine
große Limousine. Um das Aufladen brauche ich mich nicht zu kümmern. Wenn ich nach
dem Schifahren vom Berg herunterkomme steht der Wagen aufgeladen am Parkplatz.
Urlaubsreisen mache ich mit dem Flugzeug oder der Bahn (kommt auf die Entfernung an).
Am Urlaubsort steht mir ein Wagen von
☺car
genauso zur Verfügung, wie zu Hause. Das alles ist im ≪Sharingpauschale mit
Fahrzeugwechsel≫ enthalten.
“
⁘ Kunde C
„Wir wohnen am Stadtrand und hatten früher zwei Autos. Seit meine Tochter den
Führerschein hat, stand die Anschaffung eines dritten Wagens im Raum.
Wenn meine Tochter in die Disco fährt, nutzt sie jetzt
☺car
.
Das ist viel praktischer und billiger als ein Taxi. Wir bestehen darauf, dass sie sich nicht
von einem möglicherweise betrunkenen Jungen nach Hause bringen lässt!
Wenn meine Frau und ich vom Heurigen heimfahren, ist
☺car
auch sehr nützlich.
Meine Frau macht auch den Wochenendeinkauf mit dem
☺car
.
Derzeit haben wir noch ein Benzinauto, das werden wir aber demnächst
verkaufen und alles mit
☺car
machen.“
⁘ Kunde D
„Ich brauche ein Auto hauptsächlich am Wochenende für Ausflüge und
für den Wanderurlaub in den Bergen. Mein Problem war bisher, dass ich
mit dem Auto immer genau planen musste, wie ich zum Ausgangspunkt
(dem Parkplatz wo das Auto steht) zurückkomme.
Manchmal musste ich mit der Bahn oder dem öffentlichen Bus zurückfahren.
Das war immer sehr umständlich, weil die Stationen nie dort waren, wo ich sie
gebraucht hätte und weil der Busfahrplan in der Regel auf Berufsverkehr
oder Schülerverkehr ausgerichtet ist.
Einmal musste ich mich von meinem Cousin abholen lassen, weil der Bus umgeleitet war.
Mit
☺car
ist das kein Problem mehr. Wenn ich mit
der Wanderung beginne oder auch bei einer Rast, gebe ich den Ort ein, wo mich
☺car
abholen soll. Das hat bisher immer funktioniert.
Manchmal habe ich den gleichen Wagen am Nachmittag wieder bekommen, manchmal einen
anderen. Das ist aber eigentlich egal, Hauptsache ich kann wieder heimfahren!“
░ Die Kalkulation
Für einen Leihwagenanbieter und Anbieter von Car-Sharing-Modellen mit herkömmlicher
Technologie ist der Einstieg in das neue Geschäftsmodell einfacher.
Die Umstellung auf E-Mobilität und autonom gesteuerte Fahrzeuge kann schrittweise
erfolgen. Dem Kunden kann von Anfang an ein vorteilhaftes Angebot unterbreitet werden.
Der Start ist vor allem davon abhängig, ob die Fahrzeuge zu einem vernünftigen Preis
erworben werden können. Kfz-Produzenten sind klar im Vorteil.
Nicht unwesentlich ist auch das Handling mit Kfz-Versicherungen.
Die Fahrzeugübernahme muss einfach und unbürokratisch sein.
Die bei etablierten Leihwagenanbietern komplexen Übernahmeregeln haben keine Zukunft.
Kratzer am Wagen müssen unbeachtet bleiben.
Werkstattaufenthalte sind als unrentierliche Stehzeit möglichst zu vermeiden.
Für Autoproduzenten ist zu bedenken, dass die Anzahl der in Umlauf befindlichen
Fahrzeuge zurückgehen wird. Da dieser Trend nicht aufzuhalten ist, lohnt es sich,
ein Car-Sharing-Modell zu realisieren.
In Ballungsräumen ist der Betrieb von Car-sharing jedenfalls
lukrativer als in ländlichen Regionen.
Es wird zweckmäßig sein, mit lokalen Betreibern von Ladestationen
Kooperationsverträge abzuschließen
(Handling des Ladevorgangs bei autonomer Anfahrt des E-Cars).
Kooperationen mit Autofahrerklubs, allenfalls auch mit
lokalen Kfz-Werkstätten sind notwendig.
Wichtig für Urlaubsfahrten sind Akkuwechselstationen an strategisch
günstig gelegenen Orten.
Es kommmen vor allem Tankstellen mit 24-Stunden Betrieb in Frage.
Eine sorgfältige Auswahl der Vertragspartner ist unbedingt erforderlich,
möglicherweise muss der Akkuwechsel auf eigenes (gekennzeichnetes)
Material beschränkt werden.
░ Die Preise im Wettbewerb
Zeitabrechnung und kleine Stundenpauschalen stehen im Wettbewerb mit Taxiunternehmen.
Das Geschäftsmodell ist durch die Einsparung des Lenkers für den Kunden lukrativ
Bei längerer Inanspruchnahme, insbesondere beim Sharingpauschale ist eine
kundenorientierte Preisgestaltung erforderlich:
Die Sharingrate wird durch „Herausrechnen“ von Kostenkomponenten
erschwinglich dargestellt.
Wesentliche Kosteneinsparung, wenn autonomes Laden möglich sein wird.
Forschungsausgaben für induktives Laden
Vetragsverhandlungen mit zusätzlichen Ladestationenbetreibern
aktuelle Datenbank mit GPS-Daten freier Ladestationen
░ Die wirtschaftspolitische Komponente
Eine erfolgreiche Realisierung des Geschäftsmodells hat Auswirkungen auf das Wirtschaftsgefüge:
Die Wertschöpfung bei der Produktion von Elektrofahrzeugen ist geringer,
als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, was sich nachteilig auf
Produktionsbetriebe und damit auch auf die Beschäftigung und auf die
Steuerleistung auswirkt.
Im Wettstreit der Produzenten im schrumpfenden Markt wird es darauf ankommen,
wer sich größere Marktanteile sichern kann.
Einen Wettbewerbsvorteil haben jedenfalls jene Firmen, die auf
bessere Akkumulatoren (größere Reichweite, schnellere Ladezeiten, längere
Lebensdauer, Temperaturunabhängigkeit) setzen. Produzenten müssen sich
im Wettbewerb behaupten, Betriebe, die, der Entwicklung hinterher
hinken, scheiden zwangsläufig aus dem Markt aus.
Da sich die Wertschöpfungskomponente bei der Batterieproduktion
in den Rohstoffbereich (seltene Erden) verlagert, macht es auch Sinn,
sich in diesem Bereich zu engagieren (Lieferverträge, Beteiligung bei
der Rohstoffgewinnung).
Im Vorteil sind natürlich jene Anbieter, die attraktive Car-Sharingangebote
im Portefeuille haben.
Eine längerfristige - nicht zu vergessende - Perspektive ist die
Enwicklung von alternativen Antriebsformen bis zur Produktionsreife:
Brennstoffzellenmotor, OME-Kraftstoffe ...
Gesamtwirtschaftlich sind Regionen mit starker Ausrichtung auf
Autobau bzw. auf Zulieferung automotiver Produkte benachteiligt.
Die öffentliche Hand wird notwendigerweise Kfz-Produzenten
mit Entwicklungspotential unterstützen müssen.
Die Entsorgung von Akkumulatoren belastet die öffentliche Hand.
Recyclingübereinkommen könnten für beide Teile (Produzent
und Kommune) nützlich sein.
Stromerzeugung und Infrastruktur erfordern Anpassungen, die zum Teil
vom Steuerzahler oder Stromkunden zu bezahlen sind.
Taxiunternehmen kommen unter Druck - Beschäftigungsmöglichkeiten im
unteren Lohnsegment werden deutlich reduziert.
Der Parkplatzbedarf wird geringer, was zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten
für den öffentlichen Raum ermöglicht (Gastgärten, Spielstrassen etc.)
░ Der Zeitpunkt für den Markteinstieg
Der Zeitpunkt für den Markteinstieg ist sehr wichtig und sollte mit Bedacht gewählt werden.
Die Marktsituation heute (2021):
Elektrofahrzeuge sind nur für jene Personen halbwegs attraktiv, die über eine
eigene Ladestation verfügen. Z.B. Hausbesitzer (vorzugsweise in ländlichen Gegenden)
oder Firmen mit Firmenparkplatz/Firmengarage.
In Ballungsräumen bietet sich das oben beschriebene Carsharingmodell an. Dieses
kann vom Kunden dann angenommen werden, wenn keine Ladestation in der
Wohnumgebung verfügbar ist. Nur in Großstädten ist der Einsatz von E-Scootern
zur Rückfahrt/Anfahrt von Chauffeuren wirtschaftlich realisierbar.
Erst mit autonom fahrenden Fahrzeugen kann das Geschäftsmodell
auch auf Umlandgemeinden ausgedehnt werden.
Fragen, die mittels Marktforschung zu klären wären:
Welche Rahmenbedingungen erwartet der Kunde? (Dichte der Ladestationen,
örtliche und zeitliche Verfügbarkeit des Transportmittels)
Alternativ: Ist bis zur Marktreife von autonomen Fahrzeugen schon der Zeitpunkt für
eine bessere Antriebstechnologie verfügbar?
Flusszellenantrieb könnte bis dahin nutzbar sein.
Elektrolyttankstellennetz muss errichtet werden.
Im Alternativantrieb (z.B. Brennstoffzelle) würde die
Ladetechnolgie nicht erforderlich sein, sondern stattdessen
ein Netz von Wasserstofftankstellen.
Wieviele Kunden (bisher Autofahrer/Öffi-Nutzer) sind zu erwarten?
Welche Argumente können überzeugen? (Verwertung des bisherigen Kfz - Abwrackprämie)
Zeichnen sich technisch bessere Alternativantriebe ab, ist zeitgerecht ein Umstieg zu planen.
Die Erneuerung des Fuhrparks ist dabei das geringere Problem.
Feststoff-Batterien erfordern mit Sicherheit ein anders System
von Ladestationen, was generell möglichst frühzeitig bei der Planung
zu berücksichtigen ist.
Brennstoffzellen als ökologischer Antrieb würden den Einsatz eines
Car-Sharingmodells ebenso erleichtern.
Der Zeithorizont für autonomes Fahren (Level 5) liegt bei 20-30 Jahren.
Bis dahin könnte auch der Brennstoffzellenmotor serienreif
und auch die Energie-Effizienz der Wasserstoffenergiekette
verbessert sein.
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derNachdenker
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